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Energieausweise

 
Energieausweis
informieren über die energetische Qualität eines
Gebäudes. Wie viel Energie Ihr Gebäude im
Vergleich zu ähnlichen Gebäuden benötigt, zeigt
ein leicht verständliches Label. Ist Ihr Gebäude
eher im "roten Bereich" angeordnet, besteht
deutliches Verbesserungspotential.
Der Energieausweis enthält Modernisierungs-
hinweise, die Maßnahmen aufzeigen, um die
energetische Qualität Ihres Gebäudes
kostengünstig zu verbessern.
Seit 01. Januar 2009 gilt die generelle Ausweispflicht
für alle Wohngebäude bei Neuvermietung oder
-verpachtung, sowie bei Verkauf. Ab 01. Juli 2009
gilt die Ausweispflicht auch für Nichtwohngebäude.
Es besteht die Wahlfreiheit zwischen einem
bedarfs- oder verbrauchsorientiertem Ausweis.
Ausnahme: Bei energetisch unsanierten Wohngebäuden
mit bis zu vier Wohnungen und Bauantrag vor dem
01. November 1977 muss ein bedarfsorientierter  
Energieausweis erstellt werden.  
Die Gültigkeit der Ausweise beträgt 10 Jahre.